Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung / Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen sämtlicher Art zwischen dem Einzelunternehmen Shine Eventtechnik Sebastian Götzen (nachfolgend Sebastian Götzen/ Vermieter) und dem Vertragspartner/ Käufern/ Mietern (nachfolgend Kunden genannt). Spätestens mit der Anlieferung der Miet-/ Verkaufsgegenstände am Einsatzort und der Annahme der Geräte durch den Kunden, sowie der beginnenden Dienstleistung gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Soweit diese Bedingungen einmal zwischen den Parteien vereinbart wurden, gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, es sein denn, die Parteien schließen diese Folge einvernehmlich schriftlich aus. AGB des Auftraggebers erhalten nur Geltung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Kollisionsfalle gehen die AGB des Einzelunternehmens Sebastian Götzen vor. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Individualabreden.
1.2
Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur wirksam, wenn ihnen durch Sebastian Götzen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Aus einem stillschweigenden Verzicht des Vermieters auf Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit, kann kein Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.
1.3
Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
1.4
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit/ Vorsatz für Leib und Leben werden nie ausgeschlossen und auch nicht begrenzt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1
Sämtliche Angebote von Sebastian Götzen, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden, die Auftragsbestätigung von Sebastian Götzen, sowie der Abschluss von Mietverträgen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform.
2.2
Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und erst durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. 2.3
Werden von dem Kunden Änderungen im Angebot vorgenommen, wird das Angebot ungültig oder Sebastian Götzen erteilt über das geänderte Angebote eine schriftliche Auftragsbestätigung.
2.4
Werden im Auftrag des Kunden Leistungen erbracht, welche nicht im Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, handelt es sich um Zusatzbeauftragungen, die zusätzlich abgerechnet werden.
2.5
Verzichtet der Kunde auf vereinbarte Leistungen, ist eine Verminderung des Vergütungsanspruches, durch Sebastian Götzen, nach den Stornierungskosten (in Punkt 7ff/Rücktritt/ Widerruf des Kunden) zu berechnen. In bestimmten Fällen können auch die vollen Kosten abgerechnet werden, wenn es sich bei der bestellten Ware um Zumietartikel handelt oder diese extra für den Kundenauftrag angeschafft worden sind.
2.6
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Sebastian Götzen, insbesondere dann, wenn Sebastian Götzen Gegenstände von Dritten zu mieten muss. Dies gilt auch, wenn das Material von Sebastian Götzen nachweislich durch einen Vormieter beschädigt wurde und die verbleibende Zeit nicht ausreicht, die Mietgeräte fachgerecht reparieren zu lassen. Sebastian Götzen wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die insoweit eventuell bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstatten. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber Sebastian Götzen sind ausgeschlossen. 2.7
Sebastian Götzen kann die vereinbarten Leistungen, insbesondere Geräte oder Teile davon ändern und durch andere, ebenso geeignete ersetzen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet ist. Dies gilt auch, wenn vertraglich vorgesehene Geräte nicht rechtzeitig geliefert, aber durch andere vergleichbare oder bessere Geräte ersetzt werden können.
3. Vermietung
3.1
Die Mietzeit beginnt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, an dem vereinbarten Tag und zu der vereinbarten Uhrzeit mit der Abholung der Mietgeräte aus dem Lager von Sebastian Götzen (Mietbeginn) und endet an dem vereinbarten Tag und Uhrzeit mit der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Sebastian Götzen. (Mietende). Auch wenn der Transport durch Sebastian Götzen erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung inkl. Kontrolle der Geräte am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
3.2
Sebastian Götzen erfüllt den Mietvertrag durch die Bereitstellung der Ware in seinem Lager.
3.3
Bei der Selbstabholung findet die Gefahrenübergabe mit dem Erhalt und der Rückgabe der Mietartikel statt.Für die fachgerechte Ladungssicherung ist der Abholer selbst verantwortlich. Ausdrücklich ist der Abholer selbst für das Be- und Entladen zuständig. Sollte doch beim Ein- und Ausladen geholfen werden trägt Sebastian Götzen keine Haftung für Personen- und Sachschäden an Mietmaterial und Transportfahrzeugen. Bei Lieferung und Abholung durch Sebastian Götzen findet die Gefahrenübergabe bei Übergabe und Rücknahme der Ware an den Kunden statt.
Beim Versand mit Spedition und Pakete trägt der Kunde das Versandrisiko. Er ist für alle Schäden die während des Transportes entstehen verantwortlich. Diese Risiko kann er jedoch durch Transportversicherungen decken. Im Schadensfall hat der Kunde sich um die Schadensabwicklung mit der Versicherung zu kümmern. Auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
3.4
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgeräte bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich Sebastian Götzen anzuzeigen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein erkennt der Kunde bzw. sein Abholer dann verbindlich an, dass sich die Geräte in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand befinden. Dies gilt auch, wenn der Kunde der Überprüfungspflicht aus eigenem Wunsch nicht nachkommt. Außerdem erkennt der Kunde mit seiner Unterschrift ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3.5
War ein Mangel an den Mietgeräten nicht erkennbar oder zeigt sich dieser erst später, so ist der Kunde verpflichtet Sebastian Götzen davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgeräte auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt und mangelfrei. Liegt ein solcher anfänglicher Mangel vor, bleibt es Sebastian Götzen überlassen den Mietgegenstand zu tauschen oder zu reparieren. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so ist er nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche jeglicher Art geltend zu machen, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgeräte in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte (wird im Angebot explizit benannt) ohne die Inanspruchnahme, des von Sebastian Götzen empfohlenen und angebotenen, Fachpersonals an, steht ihm ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass für den Mangel keine Bedienungsfehler (unsachgemäße Benutzung) ursächlich oder mit ursächlich waren. Wird ein technischer Support vor Ort geleistet, behält sich Sebastian Götzen vor, diesen in Rechnung zu stellen.
3.6
Die Mietgebühr richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der gültigen Mietpreisliste und ist unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache bewirkt nicht zwingend eine Vergünstigung der Mietgebühr.
3.7
Verbrauchsmaterial (Fluide, defekte Leuchtmittel, o. Ä.) wird nach der Rücklieferung und einer Überprüfung sofort in bar berechnet. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum Sebastian Götzens, auch wenn diese mit anderen Sachen des Kunden oder einer dritten Person vermischt oder verbaut werden.
3.8
Der Kunde hat die Ware pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, Tag- und Uhrzeitgenau, vollständig und gereinigt zurückzugeben. Verspätete Rückgabe setzt den Kunden unmittelbar in Verzug und er hat diejenigen Kosten zu tragen, die Sebastian Götzen durch die verspätete Rücknahme entstehen. Der Kunde hat auch die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Gegenstände nicht gereinigt oder nass zurück gegeben werden und vor der Weitergabe an einen anderen Kunden gereinigt/getrocknet werden müssen.
3.9
Mit Rücknahme des Mietgegenstandes bestätigt Sebastian Götzen lediglich die Entgegennahme nicht aber, dass die Geräte mängelfrei zurückgegeben worden sind. Sebastian Götzen behält sich vor, das Gerät zeitnah (max. 7 Werktage) zu überprüfen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
3.10
Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden und verpflichtet sich zur sorgfältigen, pfleglichen und zweckmäßigen Behandlung. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten und sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und Sebastian Götzen sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls Dritte Zugriff nehmen sollten (z.B. durch Pfändung). Eine Untervermietung der Geräte ist erst nach Absprache mit Sebastian Götzen gestattet. Der Kunde ermöglicht Sebastian Götzen jederzeitige Überprüfung der Geräte.
3.11
Der Kunde hat die Mietsache in sorgfältiger und sachgemäßer Art und Weise zu gebrauchen und einzusetzen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Die Mietsache darf ausschließlich von fachkundigem Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgeräte Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Kunde einzustehen.
3.12
Bei Mietverhältnissen welche einen Monat überschreiten, verpflichtet sich der Kunde für die Wartung und Pflege der Gerätschaften in vollem Umfang aufzukommen.
3.13
Bei allen fest eingebauten Miet- und Verkaufsgegenständen behält sich die Sebastian Götzen ein Hausrecht so lange vor, bis alle Miet- und Verkaufsgegenstände ausgebaut oder restlos bezahlt sind. Sebastian Götzen behält sich das Recht vor, Mietgegenstände bei jeglichem Zahlungsverzug sofort auszubauen. In einem solchen Fall haftet Sebastian Götzen nicht für wirtschaftliche Verluste oder andere Ansprüche des Kunden, die im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausbau der Mietsache entstanden sind.
3.14
Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 5.000 Euro, ist Sebastian Götzen berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Sie kann unabhängig davon verlangen, dass der Kunde für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Kunden nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes in unbeschädigtem Zustand beim Vermieter unverzinslich zurückgezahlt.
3.15
Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
3.16
Fehlmengen, defektes oder zerstörtes Material, Arbeitsstunden, durch den Kunden verursachte Wartezeiten und ähnliches werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bis zur Schadensregulierung kann die bei der Ausgabe entrichtete Kaution in unserem Ermessen vorläufig ganz oder teilweise einbehalten werden.
4. Versicherung
4.1
Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern (benötige Daten werden auf Anfrage dem Kunden/ der Versicherung zur Verfügung gestellt).
4.2
Bei Feststeinbauten ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsauflagen zu sorgen, so dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Für Verstöße haftet der Kunde auch bei Fahrlässigkeit in vollem Umfang selbst. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sebastian Götzen auf Verlangen nachzuweisen.
4.3
Die Mietsache ist durch Sebastian Götzen nicht versichert, der Kunde ist daher verpflichtet, zu seinen Lasten eine Versicherung gegen Verlust, Verschlechterung und sonstiger Beschädigung des Gerätes abzuschließen. Andernfalls haftet der Kunde mit seinem Privatvermögen/ Firmenvermögen. Bei einem Totalschaden bzw. Verlust des Gerätes ist der Kunde verpflichtet, ungeachtet des aktuellen Marktwertes, den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen.
5. Gewährleistung und Schadensersatz
5.1
Sebastian Götzen haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte bis zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann diese nach ihrer Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Beim Vertragsrücktritt durch Sebastian Götzen kann nur der Vertrag aufgelöst werden. Folgekosten sind aus der Haftung ausgeschlossen. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Kunden beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet Sebastian Götzen nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches Sebastian Götzens, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
5.2
Mängel am Mietmaterial und auftretende Mängel während der Benutzung sind sofort bei der Ausgabe zu kontrollieren und auf dem Lieferschein zu vermerken.
Mängel die beim Aufbau oder der Benutzung auffallen sind sofort unter per Foto zu dokumentieren und per Mail (info@shine-eventtechnik.de) zu senden mit Schilderung des Mangels. Defekte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen werden um Sicherheit zu gewährleisten und Folgeschäden durch die Weiterbenutzung zu verhindern. Der Vermieter hat das Recht zwei mal auszubessern oder eine Minderung des defekten Mietgerätes anzubieten.
5.3
Für Folgeschäden die durch ein Mängel des Mietmaterials entstehen findet keine Haftung durch Sebastian Götzen statt. Der Kunde hat sich bei der Abnahme um einen einwandfreiem Zustand zu überzeugen.
5.4
Bei der Vermietung von technisch aufwändigen Geräten (z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Leuchten etc.) ohne den Einsatz von entsprechendem Fachpersonal übernimmt Sebastian Götzen keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion.
5.5
Das angebotene Mietmaterial wird regelmäßig, spätestens jedoch bei jeder Ausgabe und Rücknahme kontrolliert und bei Bedarf nachgebessert oder erneuert. Mietmaterial kann grundsätzlich Gebrauchtspuren aufweisen. Ein Anspruch auf Neuwertigkeit besteht nicht.
5.6
Jegliche Veränderungen an den Mietgegenständen sind dem Kunden untersagt. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs, oder Änderung der Originalteile durch den Kunden, oder einer von Sebastian Götzen nicht beauftragten Dritten Person zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. In diesem Fall ist Sebastian Götzen auch von der Haftung befreit.
5.7
Der Verkauf von gebrauchtem Mietmaterial erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (außer für Verbraucher).
5.8
Sebastian Götzen haftet nicht für:
– Unfälle und Fehlleistungen sowie deren Folgen, die durch nicht vertragsgemäße Nutzung von Leih- und Mietgegenständen verursacht wurden,
-Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches, Verzögerung durch Verkehrsbehinderung, auftretende Schäden am Fuhrpark oder durch plötzliche Erkrankung oder Verunfallung des Personals entstehen oder entstanden sind.
5.9
Weiter richtet sich die Haftung von Sebastian Götzen, ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrem Personal und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nach folgenden Maßgaben: Schadenersatzansprüche infolge verursachten Vertragsverletzungen (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie unerlaubter Handlung und Delikte) sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.Die Haftung erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstigen mittelbaren- und Folgeschäden.
5.10
Für ein etwaiges nicht funktionieren der Mietgegenstände nach einer Koppelung mit nicht von Sebastian Götzen seitens des Kunden gestellten Geräten, haftet Sebastian Götzen unter keinen Umständen
5.11
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von Sebastian Götzen nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben
6. Haftung des Kunden
6.1
Der Kunde ist Sebastian Götzen für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
6.2
Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden an der Mietsache (z.B. Verlust, Diebstahl verursachte Defekte, Vandalismus, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhaft Stromversorgung, Verschmutzungen, u.a.). Dies gilt insbesondere auch für nachträglich festgestellte Schäden. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts hat der Kunde, ungeachtet des aktuellen Marktwertes, den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen.
6.3
Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder anderen Bestandteilen einschließlich Kleinstzubehör hat der Kunde den üblichen Marktpreis an Sebastian Götzen zu bezahlen.
6.4
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten an deren Beseitigung mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Weiterhin muss der Kunde die neuesten VDE Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Versammlungsstättenverordnung und die angegeben Strom- und Sicherheitshinweise erfüllen. Er ist auch zur Absicherung der Geräte gegen Wassereinwirkung verpflichtet.
6.5
Der Kunde hat die Pflicht sie vorher über Wetterwarnungen zu informieren und gegebenenfalls die Veranstaltung abzusagen. Das Wetterrisiko trägt allein der Kunde.
6.6
Alle Mietgegenstände sind sauber und trocken zurückzugeben, so wie diese herausgegeben wurden. Die gilt für alle Mietgegenstande, außer die Reinigung ist schriftlich bestätigt im Mietpreis enthalten. Alle sonstigen Reinigungen sind extra zu vergüten und nicht im Mietpreis enthalten.
7. Rücktritt/Widerruf des Kunden
7.1
Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag oder widerruft der Kunde den Vertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich Sebastian Götzen vor, Stornokosten zu erheben. Diese werden mit 35% des Auftragswertes berechnet. 7.2
Bei einem Rücktritt/Widerruf weniger als 4 Wochen vor Vertragsbeginn, werden 50%, bei weniger als zwei Wochen 75% und bei weniger als einer Woche 100% des Auftragswertes zur Zahlung fällig. Kurzfristig bekanntgegebene Off Days unterliegen derselben Regelung. 7.3
Dem Kunde wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder sei wesentlich niedriger als vorliegend pauschal veranlagt.
7.4
Ein Rücktritt oder Widerruf bedarf der Schriftform. 7.5
Für den Zeitpunkt der Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung maßgebend.
7.6
Die Stornierungsgebühr wird bei Eingang der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung fällig. 7.7
Sonderanfertigungen, Hotelkosten und Planungskosten, welche zum Zeitpunkt der Stornierung schon angefallen sind und nicht mehr storniert werden können, können mit bis zu 100% des Auftragswertes berechnet werden.
8. Lieferung und Rücknahmen
8.1
Lieferkosten werden je gefahrenen KM wie folgt berechnet:
-PKW 3,5t 0,40€ / Sprinter 3,5t 0,80€ / LKW auf Anfrage
-SA, SO und Feiertag Lieferung (auf Anfrage).
8.2
Lieferung bis Bordstein / Grundstück, soweit gefahrlos befahrbar (Im Ermessen des jeweiligen Fahrers). Evtl. Haftungen für Flurschäden, die beim befahren des Grundstücks / Rasen mit dem Fahrzeug entstehen können, werden ausgeschlossen.
8.3
Ist ein Kunde bei der Anlieferung oder Abholung nicht erreichbar, hat der Fahrer die Anweisung nach 10 min warten wieder zu fahren. Zusatzfahrten und Ladungskosten sind voll zu bezahlen.
8.4
Bei großen Transportgegenständen hat der Kunde eine Be- und Entladehelfer zu stellen. Kann er dies nicht selbst leisten, so muss ein zusätzlicher Mitarbeiter auf Stundenbasis mitfahren.
9. Dienstleistungen
9.1
Sebastian Götzen erbringt seine Leistungen als Fachkraft für Veranstaltungstechnik im Rahmen einer Beauftragung als selbstständiger Unternehmer.
9.2
Eine dauerhafte Beschäftigung wird von beiden Vertragsparteien weder beabsichtigt noch begründet.
9.3
Für Krankenversicherung, Rentenversicherung und steuerliche Erklärungs- und Abgabepflichten trägt Sebastian Götzen selbst Sorge.
9.4
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung unaufgefordert über den beabsichtigten Inhalt der Produktion genaue Auskunft zu geben und auf außergewöhnliche Umstände des Auftrags, wie z. B. besondere Einsatzzeiten, besondere Risiken für Körper und Gesundheit oder das Risiko besonderer moralischer oder seelischer Belastungssituationen, die mit dem Einsatz verbunden sein können, hinzuweisen.
9.5
Es steht Sebastian Götzen frei, vor, während und nach dem Auftrag auch für andere Kunden tätig zu werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese in einem unmittelbaren Konkurrenzverhältnis zum Kunden stehen.
9.6
Im Hinblick auf die Art der Leistung unterliegt Sebastian Götzen bei der Durchführung seiner Tätigkeit keinen Weisungen des Kunden.Er ist in der Ausübung und Gestaltung seiner Tätigkeit frei, mit der Ausnahme, dass er auf besondere projektbezogene Vorgaben, denen auch der Auftraggeber unterliegt und die nicht oder nur teilweise im Entscheidungsbereich des Kunden liegen, wie z.B. Ort und Zeitpunkt der Produktion, Rücksicht zu nehmen hat.
9.7
Die Vergütung erfolgt auf der Basis der jeweils vereinbarten auftragsbezogenen Tageshonorare. Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein Tageshonorar. Das vereinbarte Tageshonorar bezieht sich auf eine Einsatzzeit von bis zu 10 Std. inkl. 1 Std. Pause. Zur Einsatzzeit zählen auch An- und Abfahrtszeiten, etwaige Reisezeiten, sowie die Zeiten der für den Auftrag notwendigen Vor- und Nachbereitung der Produktion. An-/Abreisetage werden zu je 100% des Tageshonorares in Rechnung gestellt. Beträgt der Zeitaufwand weniger als 4 Stunden werden 50% des Tageshonorares in Rechnung gestellt. Einsatzzeiten, die über den pauschalen Rahmen von 10 Stunden hinausgehen, werden pro angefangener weiterer Stunde zusätzlich mit jeweils einem Zehntel des Tageshonorars und einem Aufschlag berechnet. Für die 11.und 12. Stunde beträgt der Aufschlag 10%, für die 13. und 14. Stunde 20% zum zehnten Teil des Tageshonorars, ab der weiteren Stunde 100% des Tageshonorars. Die vereinbarte Vergütung des Kunden versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.8
Etwaige Reise- und Unterbringungskosten, die zur Erbringung der Leistung anfallen, sowie ortsübliche Verpflegungsmehraufwendungspauschalen (entsprechend den steuerlich abzugsfähigen Tagespauschalen) werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
9.9
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowie über vertrauliche Details der Produktion stillschweigen zu bewahren.
9.10
Sebastian Götzen ist verpflichtet alle notwendigen Versicherungen zum Schutz des Kunden, sowie Dritter, mit ausreichenden Schadensdeckungssummen zu besitzen und diese auf Wunsch vorzuzeigen.
9.11
Sollte der Kunde mit der verrichteten Arbeit von Sebastian Götzen, oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht zufrieden sein, sind die Beschwerden unverzüglich bei Sebastian Götzen schriftlich einzureichen. Ansonsten gelten alle Dienstleistungen als zufriedenstellend abgenommen und Möglichkeit der Preisminderung besteht nicht mehr.
10. Kauf
10.1
Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit während eines Jahres seit Auslieferung des Kaufgegenstandes. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik für vergleichbare Sachen bei Auslieferung. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Der Käufer hat den Fehler unverzüglich nach deren Feststellung beim Verkäufer anzuzeigen.
10.2
Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erforderungen durch Ersatz und Instandsetzung fehlerhafter Teile zu erfolgen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat, der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung vom Verkäufer nicht genehmigt sind, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
10.3
Erfolgt eine Zahlung des gesamten Kaufpreises nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, kann Sebastian Götzen die Sache zurückfordern und für den Zeitraum der Überlassung des Gegenstands den üblichen Mietpreis gemäß der Mietpreisliste/ einen üblichen Mietpreis verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Mietsumme verrechnen.
10.4
Im Übrigen gelten für den Kauf die AGB entsprechend.
11. Kündigung Sebastian Götzen
11.1
Sebastian Götzen behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, vom Vertrag zurückzutreten, oder auch vor Ort, die Durchführung von Dienstleistungen zu verweigern, wenn die Sicherheit des von Sebastian Götzen gestellten Personals, der Besucher, anderer Beteiligter oder der von Sebastian Götzen angemieteten Anlagen nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die Nichteinhaltung von bau- und polizeilichen Vorschriften, sowie andere Mängel, die der Kunde zu vertreten hat und die die Gesundheit und das Leben eines Dritten gefährden könnten.
11.2
Sebastian Götzen kann den Vertrag auch kündigen wenn, sich die wirtschaftliche Lage des Kunden wesentlich verschlechtert hat, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird. Dies gilt auch für einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietgegenstände durch den Kunden.
12. Zahlungsbedingung
12.1
Der gesamte vereinbarte Mietpreis ist direkt im Anschluss der Fertigstellung (Abholung, Aufbau, Installation) und der Abnahme durch den Auftraggeber oder von diesem bevollmächtigter Personen in bar zu entrichten oder per Vorkasse 5 Tage vor Abholung per Banküberweisung zu zahlen. Sebastian Götzen behält sich vor, den Vertrag zu kündigen, wenn keine Vorkassenzahlung seitens des Kunden möglich ist.
Da eine Nichtzahlung des vereinbarten Preises gleichzusetzen ist mit einer Stornierung, können durch Sebastian Götzen Schadensersatzansprüche in Höhe der o.g. Stornierungskosten geltend gemacht werden. 12.2
Andere Zahlungsvereinbarungen werden nur in Textform in der Auftragsbestätigung zugelassen.
12.3
Wird eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen, gelten die Preise der bei Auftragserteilung gültigen Mietpreisliste von Sebastian Götzen.
12.4
Die Preise verstehen sich pro Stück/Einheit und, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, als reine Nettopreise in Euro. Zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
Mit dem Erscheinen einer neuen Mietpreisliste verlieren alle vorherigen Mietpreislisten ihre Gültigkeit.
12.5
Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums kann der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen.
12.6
Der Kunde tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf von 7 Tagen nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
12.7
Der Kunde kann gegen die Forderungen von Sebastian Götzen nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12.8
Für Kunden aus dem Ausland gilt eine 100% Vorkasse bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
12.9
In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.
12.10
Reine Dienstleistungen sind nach denen im Angebot festgesetzten Vereinbarungen zu begleichen. Sebastian Götzen ist berechtigt, vom Kunden für eine vertragsgemäß erbrachte Teilleistung eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen sind sofort fällig.
13. Buchung von freien Mitarbeitern
13.1
Sebastian Götzen ist berechtigt für einzelne Aufträge (z.B. für Auf- und Abbau, Anlieferung, zur Bedienung von Geräten) freie Techniker und Mitarbeiter zu verpflichten. Sofern vertraglich zwischen Sebastian Götzen und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
13.2
Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten sind im Schadensfall Sebastian Götzen und die Techniker von jeder Haftung frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
13.3
Sebastian Götzen haftet für die Leistungserbringung auch dann wie für eigenes Handeln.
14. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen von Sebastian Götzen
14.1
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, verbleiben gelieferte Waren im Eigentum von Sebastian Götzen. Bei Verträgen mit Verbrauchern (§13 BGB), behält sich Sebastian Götzen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde stimmt ausdrücklich dem Verfügungsrecht von Sebastian Götzen über noch nicht vollständig bezahlte Waren und deren sofortige Rückgabe nach Aufforderung zu.
14.2
Die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten oder Leistungsschutzrechten durch Sebastian Götzen an den Kunden ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.Im Falle einer Verwertung der Leistung Sebastian Götzens durch den Kunden ohne Einräumung der erforderlichen Rechte tritt der Kunde dem Sebastian Götzen bereits zu diesem Zeitpunkt die ihm durch die Verwertung entstehenden Forderungen bis zur Höhe des Sebastian Götzens geschuldeten Betrages ab; Sebastian Götzen nimmt die Abtretung an.
14.3
Es kann gesondert vereinbart werden, dass die Rechtseinräumung zum Zeitpunkt des Entstehens der urheberrechtlichen Verwertungsrechte erfolgt (z. B. Livesendung).
15. Datenschutz
15.1
Daten des Kunden werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
15.2
Durch die Übermittlung von Daten via Internet entsteht die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
16. Genehmigung und Hängepunkte in Hallen oder Sälen
16.1
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
16.2
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.
Sebastian Götzen kann jederzeit die Einsichtnahme der Genehmigungen verlangen.
16.3
Kann eine Veranstaltung ganz oder in der vorgesehenen Form nicht durchgeführt werden, weil die Genehmigung fehlt, schuldet der Kunde Sebastian Götzen die volle, vertraglich vereinbarte Miete.
16.4
Sind durch Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, obliegt es dem Auftraggeber, sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Fall inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben übernimmt Sebastian Götzen keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art.
17. Lizenzen
17.1
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Kunde eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen.
17.2
Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn die Veranstaltung nicht von Sebastian Götzen selbst veranstaltet wird. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sebastian Götzen sich schriftlich bereit erklärt hat, die anfallenden Gebühren im Auftrag des Veranstalters an die zuständige Stelle ordnungsgemäß abzuführen. Im Falle falscher Angaben des Veranstalters, die für die Höhe der Gebühren ausschlaggebend sind (z.B. Eintrittshöhe, Raumgröße, Art der Akkustikwiedergabe etc.), haftet allein und in jeder Hinsicht der Veranstalter.
17.3
Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden.
17.4
Der Kunde stellt Sebastian Götzen im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
18. Schlussbestimmungen
18.1
Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Sebastian Götzen zulässig.
18.2
Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Wuppertal.
18.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.4
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand 05.03.2025